Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1. Geltungsbereich
1.1 Alle Verkäufe, Arbeiten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und eventuellen Außenaufstellung von Whirlpools und Saunen erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Andere Bedingungen sind nur dann Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags, wenn und soweit beide Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
1.3 Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit im Rahmen unserer wirtschaftlichen und rechtlichen Notwendigkeiten zu ändern. Vorbehaltlich Ihres schriftlichen Widerspruchs treten die neuen Bedingungen innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
1.4 Die eventuelle Ungültigkeit und/oder Nichtdurchsetzbarkeit (eines Teils) einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Angebote-Auftragsbestätigung
2.1 Alle von uns gemachten Angebote sind freibleibend und unverbindlich für uns. Der Vertrag kommt erst nach Zahlung eines Vorschusses durch den Kunden oder schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande.
2.2 Der Kunde ist unwiderruflich an den Inhalt der Auftragsbestätigung gebunden, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach deren Datum schriftlich per Einschreiben widerspricht. Danach – und auch bei Ausführung vor Ablauf der vorgenannten Frist – können die Aufträge vom Kunden nicht mehr geändert oder storniert werden, es sei denn im gegenseitigen Einvernehmen mit uns und unter vollständiger Entschädigung der bereits entstandenen Kosten und/oder erbrachten Leistungen.
3. Bereitstellung von Daten
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns alle Daten zur Verfügung zu stellen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Lieferung und Vermittlung erforderlich sind. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu übermittelnden Daten richtig und vollständig sind.
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, die Ausführung der Lieferung und Aufstellung auszusetzen, bis der Kunde dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
3.3 Für alle Folgen, die sich aus unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ergeben, ist der Kunde verantwortlich.
4. Lieferung und Aufstellung
4.1 Die dem Kunden mitgeteilte Lieferfrist ist nur ein Richtwert, von dem die tatsächliche Lieferfrist abweichen kann.
4.2 Eine Überschreitung dieser Frist kann in keinem Fall zu einer Vertragsauflösung durch den Kunden, zu einer Aussetzung oder Nichtzahlung des vereinbarten Preises oder zu einem Schadensersatz führen.
4.3 Die vorübergehende Aussetzung der Lieferung oder Installation aufgrund höherer Gewalt führt automatisch und ohne Entschädigung zu einer Verlängerung der Lieferfrist um den Zeitraum der höheren Gewalt.
4.4 Wir haften nicht für den Schaden, der durch die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung der Lieferung oder Installation im Falle höherer Gewalt entsteht. Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und außerhalb unserer Kontrolle liegen, wenn sie ein ernsthaftes Hindernis für die Ausführung des Vertrags darstellen. Zu diesen Umständen gehören: Krieg und Aufruhr, Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, Streiks, Beschlagnahmungen, Arbeitskämpfe, Feuer, Mangel an Transportmitteln, außergewöhnliche Verkehrsstörungen, Ausfall von Geräten, Einschränkungen des Energieverbrauchs, unvorhersehbares Wetter, Maschinenausfall, Krankheit, Fehler oder Verzögerungen bei unseren Lieferanten oder Subunternehmern, …
4.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferung erfolgen und die Montage unverzüglich beginnen kann. Andernfalls werden die direkten und indirekten Kosten, die sich unter anderem aus dem Zeitverlust ergeben, dem Kunden ohne vorherige Inverzugsetzung in Rechnung gestellt.
4.6 Wenn sich während der Installation und/oder der Prüfung der Installation herausstellt, dass diese unmöglich ist – entweder aufgrund von uns unbekannten Umständen oder aufgrund höherer Gewalt -, behalten wir uns das Recht auf vollständige Entschädigung für die bereits geleisteten Arbeiten oder die entstandenen Kosten vor.
5. Lieferkosten und Risiko während des Transports
5.1 Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wir haften nicht für Schäden, gleich welcher Art und Form, im Zusammenhang mit dem Transport der Waren und/oder der Installation.
5.2 Der Kunde garantiert eine gute Erreichbarkeit des Bestimmungsortes und ist verpflichtet, alle Kosten und Schäden zu ersetzen, die sich aus einer schlechten Erreichbarkeit oder Unzugänglichkeit des Lieferortes ergeben.
6. Preis
6.1 Alle von uns erstellten Angebote enthalten nur Richtpreise in dem Sinne, dass bei Änderungen der preisbestimmenden Faktoren nach dem Angebot bzw. Vertragsabschluss und vor der Lieferung bzw. Montage der Preis aus dem Angebot bzw. dem Vertrag revidiert werden kann, auch wenn die Selbstkostenerhöhung bei Vertragsabschluss bereits absehbar war.
6.2 Zu den preisbestimmenden Faktoren gehören in jedem Fall Preiserhöhungen infolge von Erhöhungen der Kosten und/oder der Arbeitsbedingungen, der Versicherungsprämien, der Währungs- und/oder Wechselkurse, der Frachtraten, der Materialpreise, der Preise für Hilfsstoffe, der Rohstoffe, der Löhne, der Gehälter, der Sozialabgaben oder der staatlichen Abgaben sowie alle Fälle, in denen äußere Umstände eine Preiserhöhung verursachen.
6.3 Die Preise auf dem Angebots- und Bestellformular haben keine Beweiskraft gegenüber dem Preis auf der Rechnung. Der Preis auf der Rechnung ist der zu zahlende Endpreis.
7. Zahlung
7.1 Rechnungen und etwaige Vorausrechnungen sind vom Kunden spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt in bar oder durch Überweisung auf unser in der Rechnung angegebenes Konto. Alle Zahlungen sind in EURO zu leisten.
7.2 Bei Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist ist ein Verzugszins in Höhe von 1 % pro Monat auf den unbestimmten Rechnungsbetrag gesetzlich und ohne vorherige Mahnung fällig. Darüber hinaus ist in diesem Fall eine Pauschale von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 100 EUR, zu zahlen.
8. Gefahrenübergang und Eigentum
8.1 Die Gefahr des Untergangs der zu liefernden und zu montierenden Gegenstände geht sofort mit Vertragsbeginn auf den Kunden über. Bei Waren, die uns zur Bearbeitung anvertraut werden, verbleibt die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs dieser Waren beim Kunden.
8.2 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten und zu liefernden Waren vor, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
8.3 Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bestehen in der Zahlung des vereinbarten Preises, zuzüglich der Ansprüche für die im Zusammenhang mit der Lieferung oder Montage erbrachten Leistungen oder Ansprüche wegen Mängeln des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass Dritte Rechte an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen gemäß diesem Artikel geltend machen würden.
8.4 Die gelieferten oder montierten Sachen können von uns jederzeit und ohne vorherige Inverzugsetzung zurückgefordert werden, solange der Käufer nicht alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt.
8.5 Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt der Vertrag als aufgelöst, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns und anderer wirtschaftlicher Schäden.
9. Annahme
9.1 Der Abnehmer ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen bei Erhalt auf ihre Übereinstimmung mit dem Vertrag und auf eventuelle Mängel zu prüfen. Nach dem Empfang der Waren/der Fertigstellung der Arbeiten und der Prüfung der Waren und/oder Arbeiten durch den Abnehmer zu diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Reklamationen wegen sichtbarer Mängel und/oder sichtbarer Nichtkonformität akzeptiert.
9.2 Reklamationen des Abnehmers wegen versteckter nicht konformer Lieferung und/oder versteckter Mängel können nur innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen per Einschreiben an uns gerichtet werden. Dieser Brief muss auch eine detaillierte Auflistung der Mängel und/oder der Nichtkonformität enthalten.
9.3 Nach Ablauf dieser Frist und/oder bei Fehlen der in Artikel 9.2 dieser Allgemeinen Bedingungen genannten detaillierten Auflistung und Erklärung gelten die Arbeiten als vollständig angenommen.
10. Garantie und Haftung
10.1 Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, wie sie im Gesetz vom 1. September 2004 über den Schutz von Verbrauchern beim Verkauf von Verbrauchsgütern enthalten ist. Für Nicht-Verbraucher läuft die Gewährleistungsfrist parallel zu der von unseren Lieferanten garantierten Frist.
10.2 Wir gewährleisten die übliche Qualität und Tauglichkeit der gelieferten Ware. Die tatsächliche Lebensdauer kann jedoch nicht garantiert werden.
10.3 Unsere Gewährleistungsverpflichtung umfasst nur die kostenlose Neulieferung oder Reparatur derjenigen (Teile von) Sachen, die während der Gewährleistungsfrist schadhaft geworden sind. Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf die Behebung vorhersehbarer, direkter und persönlicher Schäden, die der Kunde erleidet, unter Ausschluss aller indirekten Schäden, wie z.B. Einkommens- und Gewinnverluste, Verlust von Kunden, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust von Verträgen, Zusatzkosten,…. Unsere Haftung ist in solchen Fällen immer auf den Betrag begrenzt, der von unserer Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Wenn der Haftpflichtversicherer nicht zahlt, ist unsere Haftung immer auf den Rechnungswert des Auftrags oder auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt, falls dies auf der betreffenden Rechnung gesondert angegeben ist.
10.4 Wir haften nur in dem Umfang für Schäden, in dem der Kunde nachweist, dass die mangelhafte Lieferung oder Montage auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Wir haften daher nicht, wenn der Schaden u.a. durch vorschriftswidrige Verwendung, durch eigene Reparaturen oder Änderungen, durch Fehler/Unrichtigkeit der uns vom Kunden überlassenen Daten, Materialien, Datenträger usw. verursacht wurde, für Schäden, deren Ursache der Kunde nicht nachweisen kann und alle anderen Fälle, in denen unser Verschulden nicht zweifelsfrei feststeht.
10.5 Der uns zuzurechnende Schaden wird durch Ersatzlieferung oder Reparatur in natura behoben. Wenn eine Reparatur in natura nicht möglich ist oder einen unangemessenen Aufwand für uns bedeutet, wird eine Entschädigung vorbehaltlich der in diesem Artikel genannten Einschränkungen gezahlt.
10.6 Das Vorhandensein von Mängeln setzt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.
10.7 Der Kunde muss uns die Untersuchung der Beanstandung gestatten und ist daher zur vollen Mitarbeit verpflichtet.
11. Beanstandung der Nichterfüllung und Kündigung
11.1 Im Falle der Nichtbezahlung von Zwischenrechnungen sind wir nicht verpflichtet, den Vertrag weiter zu erfüllen.
11.2 Der Konkurs des Kunden führt dazu, dass der Vertrag ohne Vorankündigung rechtskräftig aufgelöst wird. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, die unbezahlten Waren sofort zurückzunehmen, unbeschadet des Anspruchs auf Schadenersatz und Erstattung der entstandenen Kosten. Jeder Zahlungsverzug hat die sofortige und vollständige Fälligkeit aller ausstehenden Beträge zur Folge.
11.3 Sobald der Auftrag vom Kunden erteilt und von uns angenommen wurde, kann der Kunde nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, er erstattet uns alle bereits entstandenen Kosten und Stunden. Darüber hinaus hat der Kunde eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des nach dem Vertrag zu zahlenden Betrages zu zahlen.
12. Gerichtsstandsklausel und anwendbares Recht Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden ausschließlich von den Gerichten in Mechelen – als dem Ort, an dem die Verpflichtungen entstanden sind – unter Anwendung des belgischen Rechts entschieden.